Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
 

1) Geltung der Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrückliche Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Architektin/Designerin Kristina Lehmann / studio kristina. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Architektin/Designerin Kristina Lehmann / studio kristina ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2) Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder Kristina Lehmann bzw. studiokristina erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten/Vervielfältigungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Kristina Lehmann /studiokristina weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Vervielfältigung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Kristina Lehmann / studiokristina, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

2.4 Sämtliche Rechte und Nutzungsrechte an Leistungen von Kristina Lehmann / studiokristina oder Teilen davon verbleiben bei Kristina Lehmann / studiokristina. Die Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte können seperat verhandelt werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung (separater Nutzungsrechte Vertrag).

2.5 Kristina Lehmann / studiokristina hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Kristina Lehmann / studiokristina zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturherberrecht.

2.7 Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

3) Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen und Einräumung von Nutzungsrechten sind von einander getrennt zu behandelnde Leistungen. Sie werden auch jeweils als seperate Leistungen Verhandelt und Abgerechnet. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD (Buch: AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) beziehungsweise übder „Tabelle zur Berechnung der Nutzungsrechtevergütung“), sofern keine anderen Vereinbarungen mit einem konkreten Angebot getroffen wurden. Der Vergütung liegen immer mach folgeneder Grundlage berechnet: 1. Entwurfsvergütung > 2. Nutzungsvergütung/Vervielfältigungsrecht > 3. Vergütungen für sonstige Leistungen > 4. Material und Organisationskosten > 5. Fremdkosten (z.B. Bildrechete, Druckkosten, Externe Dienstleister). Ist der Auftraggeber mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen (siehe 8.1). Die geleistete Arbeitszeit für Entwürfe muss laut Vereinbarungen bezahlt werden (siehe 2.4). Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Ein verbindlicher Vertrag mit allen Regeln und Pflichten kommt dann zu Stande, wenn der Auftraggeber mein Angebot schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form per E-Mail bestätigt hat und damit auch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert hat.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte eingeräumt/verhandelt bleiben die Nutzungsreschte bei Kristina Lehmann / studiokristina und können später separat vertraglich verhandelt werden (Berechnung auf Grundlabe des allgemeinen „Tabelle zur Berechnung der Nutzungsrechtevergütung“. Diese wird gegebenenfalls separat zur Verfügung gestellt.

3.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Kristina Lehmann / studiokristina berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.4 Die Anfertigung von allen Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Kristina Lehmann / studiokristina für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig (auch nicht vom Auftraggeber akzeptierte Entwürfe), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4) Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Kristina Lehmann / studio kristina hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.2 Bei Zahlungsverzug kann Kristina Lehmann / studiokristina Verzugszinsen in Höhe der tagesaktuellen Zinssatz der Deutschen Bundesbank (Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 S. 2 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.) dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.

4.3 Externe Kosten wie z.B. Bildrechte oder Druckkosten werden grundsätzlich mit Vorkasse abgerechnet und erst noch vollständigen Geldeingang bei Kristina Lehmann / studiokristina in Auftrag gegeben.

5) Fälligkeit der Vergütung

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

5.2 Kristina Lehmann / studiokristina ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (Bildrechete, Druckkosten, Externe Dienstleister) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kristina Lehmann / studiokristina entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Kristina Lehmann / studiokristina abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Kristina Lehmann / studiokristina im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6) Eigentumsvorbehalt

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.4 Kristina Lehmann / studiokristina ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Comupter erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Kristina Lehmann / studiokristina dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Kristina Lehmann / studiokristina geändert, genutzt und vervielfältigt werden (Nutzungsrechte).

7) Korrektur, produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Kristina Lehmann / studiokristina Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch Kristina Lehmann / studiokristina erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Kristina Lehmann / studiokristina berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber Kristina Lehmann / studiokristina 3 bis 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Kristina Lehmann / studiokristina ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8) Haftung

8.1 Kristina Lehmann / studiokristina verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Kristina Lehmann / studiokristina haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8.2 Kristina Lehmann / studiokristina verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet Kristina Lehmann / studiokristina für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

8.3 SofernKristina Lehmann / studiokristina notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Kristina Lehmann / studiokristina. Kristina Lehmann / studiokristina haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4 Mit der Genehmigung (Freigabe auch in elektronischer Form per E-Mai)l von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild in den jeweiligen Entwürfen.

8.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für Kristina Lehmann / studiokristina.

8.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Kristina Lehmann / studiokristina nicht.

8.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Kristina Lehmann / studiokristina geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

9) Gestaltungsfreiheit und vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Kristina Lehmann / studiokristina behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Kristina Lehmann / studiokristina eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Kristina Lehmann / studiokristina übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Kristina Lehmann / studiokristina von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

10.1 Bei Projekten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Informationen und Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form.

10.2 Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Informationen und Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminänderungen durch Kristina Lehmann / studiokristina führen. Soweit Kristina Lehmann / studiokristina bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.

10.3 Erbringt ein Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang, so sind die hiermit daraus entstehenden Folgen vom Auftraggeber zu tragen. Werden be- stimmte Daten, Unterlagen, Informationen oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht, vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Kristina Lehmann / studiokristina haftet für das schuldhafte Versäumnis des Auftraggebers nicht.

11) Zustandekommen des vertrages

11.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Kristina Lehmann / studiokristina und dem Kunden/Auftraggeber kommt durch Annahme/Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) sietens des Kunden (schriftlich per Post oder per E-Mail/ oder mündlich) und Annahme dessen durch Kristina Lehmann / studiokristina zustande. Das Angebot/Der Auftrag des Kunden erfolgt auf schriftlichen Weg per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail oder mündlich an Kristina Lehmann / studiokristina. Die Annahme durch Kristina Lehmann / studiokristina erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email Adresse oder schriftlich per Post.

12) Kreditauskunft, Schufaauskunft und vorkasseregelungen beim ersten Auftrag von neukunden

12.1 Mit der Auftragsbestätigung per E-Mail an Kristina Lehmann / studiokristina erteilen Sie Kristina Lehmann / studiokristina auch die Vollmacht vor dem Auftragsbeginn eine Kreditauskunft über dessen Kreditwürdigkeit bei der Schufa oder ähnlichen Instituten für Wirtschaftsauskünfte (z.B. Crdeitreform oder Bürgel) über den jeweiligen Kunden einzuholen.

12.2 Sollte der Kunde nicht Kreditwürdig sein, bleibt es Kristina Lehmann / studiokristina vorbehalten den Auftrag abzulehnen.

12.3 Beim ersten Auftrag von neuen Kunden sind mindestens 50% der im Angebot veranschlagten Summe im Voraus zu bezahlen und der Auftrag beginnt nach dem Geldeingang auf den Bankkonto von Kristina Lehmann / studiokristina.

13) Verschwiegenheit

Kristina Lehmann / studiokristina und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

14) Termine, lieferzeiten

14.1 Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch Kristina Lehmann / studiokristina nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

14.2 Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Kristina Lehmann / studiokristina nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn sich Kristina Lehmann / studiokristina bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.

14.3.Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Monaten an, sind sowohl Kristina Lehmann / studiokristina als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. Kristina Lehmann / studiokristina wird den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

15) Anwendbares recht, erfüllungsort, gerichtsstand, schlussbestimmungen, salvatorische klausel

15.1 Erfüllungsort ist Offenbach am Main. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Offenbach am Main.

15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Kristina Lehmann / studiokristina bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von Kristina Lehmann / studiokristina. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Offenbach am Main.

15.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) studio kristina 2020 © Kristina Lehmann